AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von
Auf der
Landwehr
Erdarbeiten
& Baumaschinenvermietung
INHALTSVERZEICHNIS
A)Anwendungsbereich 3
B)Erdarbeiten 3
1.Vertragsgegenstand 3
2.Vertragsschluss 3
3.Vergütung 4
4.Mitwirkungspflichten 5
5.Leistungszeit 5
6.Abnahme 6
7.Mängelrechte 6
8.Schadensersatz 7
9.Vertragsbeendigung 7
C)Vermietung 7
1.Vertragsgegenstand 7
2.Vertragsschluss 8
3.Leistungen
von AUF DER LANDWEHR 8
4.Pflichten
des Mieters 8
5.Übergabe
und Rückgabe 9
6.Miete,
Kaution und Zahlungsbedingungen 10
7.Gewährleistung
und Haftung 11
8.Mietdauer 12
D)Allgemeine
Bestimmungen 12
1.Datenschutz 12
2.Schlussbestimmungen 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf der
Landwehr Erdarbeiten und Baumaschinenvermietung
Markus
auf der Landwehr, Ringstraße 20, 49219 Glandorf
A)Anwendungsbereich
1.a)Diese AGB gelten für alle
Verträge zwischen AUF DER LANDWEHR und dem Kunden ausschließlich.
AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, AUF DER LANDWEHR
hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
1.b)Diese AGB gelten auch ohne
erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines
geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem
Kunden.
1.c)Individuelle Abreden zwischen
AUF DER LANDWEHR und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
B)Erdarbeiten
1.Vertragsgegenstand
1.a)Vertragsgegenstand ist die
Durchführung von Erdarbeiten durch AUF DER LANDWEHR im vereinbarten
Umfang gegen Zahlung einer Vergütung.
1.b)AUF DER LANDWEHR ist
verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten durchzuführen, der
Auftraggeber ist zur Abnahme nach Fertigstellung und Zahlung der
vereinbarten Vergütung verpflichtet.
2.Vertragsschluss
2.a)AUF DER LANDWEHR erstellt ein
Vertragsangebot, welches dem Auftraggeber in Text- oder Schriftform
übermittelt wird.
2.b)Der Auftraggeber kann das
Angebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen. Enthält das
Angebot keine Annahmefrist, so beträgt diese vierzehn (14) Werktage.
2.c)Nimmt der Auftraggeber ein
Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von AUF DER LANDWEHR
bereits angefertigter Pläne und sonstiger Unterlagen nicht
berechtigt. Er ist verpflichtet, an ihn übermittelte Unterlagen
einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und AUF DER
LANDWEHR die Löschung zu bestätigen.
2.d)Wünscht der Auftraggeber nach
Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche
Leistungen, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung. Bei
mündlichen Vereinbarungen gelten unter Kaufleuten die Grundsätze
des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
3.Vergütung
3.a)Es gilt die vereinbarte
Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.b)Sofern Preise im Angebot nicht
ausdrücklich als Festpreise gekennzeichnet sind, handelt es sich um
unverbindliche Kostenvoranschläge. Ergibt sich nach Vertragsschluss,
dass die Arbeiten nicht ohne eine wesentliche Überschreitung der
geschätzten Kosten ausführbar sind, wird AUF DER LANDWEHR den
Auftraggeber unverzüglich informieren. Ein wesentliche
Überschreitung ist gegeben, wenn die erwarteten Kosten mehr als 15%
über dem Kostenvoranschlag liegen. Im Falle einer wesentlichen
Überschreitung hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu
kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so hat AUF DER LANDWEHR einen
Anspruch auf eine Teilvergütung für die bis zum Zeitpunkt der
Kündigung geleisteten Arbeiten.
3.c)Die Fälligkeit der vereinbarten
Vergütung bzw. von Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem
Vertragsangebot. Sofern keine Fälligkeit vereinbart wurde, sind 50 %
der Auftragssumme bei Beginn des Arbeiten und 50 % bei Erreichen von
50 % der Arbeiten zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des
Auftraggebers ist AUF DER LANDWEHR zur Arbeitseinstellung bis zum
Zeitpunkt des Zahlungseingangs berechtigt.
3.d)Gerät der Auftraggeber mit
einer vereinbarten An- oder Vorauszahlung in Verzug, so ist AUF DER
LANDWEHR nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten
angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung
von Schadensersatz berechtigt.
4.Mitwirkungspflichten
4.a)Der Auftraggeber hat dafür zu
sorgen, dass während des gesamten Zeitraums ein mit dem Auftrag
vertrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung
steht.
4.b)Kommt der Auftraggeber mit einer
Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann AUF DER LANDWEHR eine
angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der
vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was AUF DER
LANDWEHR infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.
4.c)AUF DER LANDWEHR ist berechtigt,
dem Auftraggeber zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung eine
angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass AUF DER
LANDWEHR den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkungshandlung nicht bis
zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Der Vertrag gilt als
aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum
Ablauf der Frist nicht erfolgt. In diesem Fall kann AUF DER LANDWEHR
einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung
verlangen.
5.Leistungszeit
5.a)Die Arbeiten werden innerhalb
der vereinbarten Leistungszeit durchgeführt. Die Leistungszeit
beginnt mit Bereitstellung der erforderlichen Informationen durch den
Auftraggeber sowie nach Erhalt einer Anzahlung, sofern eine solche
vereinbart wurde. Die Leistungszeit verlängert sich jeweils um den
Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete
Mitwirkungshandlung unterlässt. Führt die Verzögerung der
geschuldeten Mitwirkung des Auftraggebers zu einer zeitlichen
Kollision mit anderen Aufträgen von AUF DER LANDWEHR, so werden die
Arbeiten für den Auftraggeber unterbrochen und nach Abschluss der
anderen Aufträge von AUF DER LANDWEHR fortgesetzt.
6.Abnahme
6.a)Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die vertragsgemäßen Arbeiten abzunehmen. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6.b)Als abgenommen gelten die
Arbeiten auch dann, wenn AUF DER LANDWEHR dem Auftraggeber nach
Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der
Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe
mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber ein
Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein,
wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur
Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von
Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in
Textform erfolgen
7.Mängelrechte
7.a)Sie die Arbeiten mangelhaft, so
kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Mangel selbst
beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.b)Sofern der Auftraggeber bereits
vor Fertigstellung der Arbeiten Mängel erkennt, ist er verpflichtet,
AUF DER LANDWEHR auf diese hinzuweisen. Nimmt der Auftraggeber eine
mangelhafte Arbeit ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm
Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
7.c)Zeigt sich nach der Abnahme ein
Mangel, so ist AUF DER LANDWEHR nur dann zur Nacherfüllung
verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der
Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.
7.d)Macht der Auftraggeber einen
Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass
kein Mangel vorliegt oder nicht von AUF DER LANDWEHR verursacht
worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die
Fehlersuche aufgewendete Zeit von AUF DER LANDWEHR zu vergüten.
7.e)Mängelrechte des Auftraggebers
verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der
Abnahme.
8.Schadensersatz
8.a)AUF DER LANDWEHR haftet für
schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.b)Hat bei der Entstehung des
Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die
Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes
von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden
vorwiegend von AUF DER LANDWEHR oder dem Auftraggeber verursacht
worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des
Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, AUF DER
LANDWEHR auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam
zu machen, die AUF DER LANDWEHR weder kannte noch kennen musste, oder
dass der Auftraggebers es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden
oder zu mindern.
9.Vertragsbeendigung
9.a)Der Auftraggeber kann bis zur
Fertigstellung der Arbeiten den Vertrag jederzeit kündigen.
9.b)Kündigt der Auftraggeber, so
ist AUF DER LANDWEHR berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich
ersparter Aufwendungen zu verlangen.
C)Vermietung
1.Vertragsgegenstand
1.a)AUF DER LANDWEHR vermietet
Baumaschinen und Geräte (Mietsache) gegen Zahlung einer Miete.
1.b)AUF DER LANDWEHR ist
verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der
Mietzeit zu gewähren.
2.Vertragsschluss
2.a)Verträge kommen durch eine
Buchung des Mieters und eine Buchungsbestätigung von AUF DER
LANDWEHR zustande. Verträge können über den Online-Shop unter
www.erdarbeiten.de oder per E-Mail, telefonisch oder mündlich
geschlossen werden.
2.b)Nebenabreden sowie Änderungen
und Ergänzungen nach Vertragsschluss sind nur dann gültig, wenn sie
von AUF DER LANDWEHR in Textform bestätigt werden.
2.c)Der Mieter kann Verträge vor
Vertragsbeginn stornieren. Er bleibt in diesem Fall zur Zahlung der
Miete für den Mietzeitraum verpflichtet. AUF DER LANDWEHR wird
ersparte Aufwendungen bzw. die durch anderweitige Vermietung erzielte
Miete während des Mietzeitraums anrechnen.
2.d)Verbrauchern steht bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Weitere
Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von AUF DER LANDWEHR.
3.Leistungen von AUF DER LANDWEHR
3.a)AUF DER LANDWEHR überlässt dem
Mieter die Mietsache zum Gebrauch für die vereinbarte Mietzeit. Es
wird keine bestimmte Mietsache vermietet, sodass AUF DER LANDWEHR
auch funktionsgleiche Geräte mit gleichem Leistungsumfang
bereitstellen kann.
3.b)AUF DER LANDWEHR erhält die
Gebrauchstauglichkeit während der Mietzeit und führt notwendige
Instandhaltungsmaßnahmen durch.
4.Pflichten des Mieters
4.a)Die Mietsache darf nur zu dem
vorgesehenen Zweck und in dem zulässigen Umfang eingesetzt werden.
Die Bedienungsanleitung ist zu beachten.
4.b)Die Mietsache darf nur durch
ausreichend qualifizierte Personen benutzt werden. Der Mieter ist für
das von ihm eingesetzte Personal verantwortlich. Der Mieter
verpflichtet sich, die einschlägigen Unfallverhütungs- und
Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.
4.c)Der Mieter ist verpflichtet, AUF
DER LANDWEHR auf Anfrage den jeweiligen Standort der Mietsache
mitzuteilen. Eine Verbringung der Mietsache in das Ausland ist nur
mit Zustimmung von AUF DER LANDWEHR zulässig.
4.d)Bei Beschädigungen der
Mietsache wird der Mieter die weitere Nutzung umgehend einstellen und
AUF DER LANDWEHR unverzüglich informieren.
4.e)Der Mieter ist nicht berechtigt,
die Mietsache unterzuvermieten, zu verleihen oder sonst Dritten zu
überlassen.
4.f)Der Mieter ist verpflichtet, die
Mietsache gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Bei einem
Diebstahl, bei Vandalismus oder bei einem Unfall ist der Mieter
verpflichtet, die Polizei und AUF DER LANDWEHR unverzüglich zu
informieren. Der Mieter ist zur Mithilfe bei der Aufklärung des
Sachverhalts verpflichtet.
4.g)Der Mieter verpflichtet sich,
AUF DER LANDWEHR unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche
(Beschlagnahme, Pfändung) in Bezug auf die Mietsache geltend machen.
Des Weiteren ist der Dritte von dem Mieter darauf hinzuweisen, dass
es sich um eine Mietsache von AUF DER LANDWEHR handelt.
5.Übergabe und Rückgabe
5.a)Die Übergabe und Rückgabe der
Mietsache erfolgt am Lager von AUF DER LANDWEHR während der üblichen
Geschäftszeiten, sofern kein anderer Ort oder eine andere Zeit
vereinbart wurden.
5.b)Mit der Übergabe geht die
Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der zufälligen
Verschlechterung auf den Mieter über.
5.c)Für das Verladen und Entladen
der Mietsache ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat die
Mietsache beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen
sowie zu entladen.
5.d)Bei der Übergabe und der
Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand der
Mietsache festgehalten wird.
5.e)Der Mieter erhält die Mietsache
in einem betriebsfähigen Zustand. Er ist verpflichtet, die Mietsache
in einem gleichen Zustand zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen
diese Verpflichtung ist der Mieter zur Erstattung der Kosten für
Reinigung, Kraftstoffe etc. verpflichtet.
6.Miete, Kaution und Zahlungsbedingungen
6.a)Sofern eine Miete nicht
individuell vereinbart wird, gilt die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuelle
Staffelmietpreisliste von AUF DER
LANDWEHR. Danach schuldet der Mieter eine Tagesmiete.
6.b)Der Tagesmiete liegt eine
Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet
der Mieter die Schichtzeit, schuldet der Mieter je angefangener
weiterer Betriebsstunde 1/8 der Tagesmiete. Bei einer Unterschreitung
der täglichen Schichtzeit reduziert sich die Tagesmiete nicht.
6.c)Fallen Wochenenden (Samstag und
Sonntag) oder gesetzliche Feiertage in den Mietzeitraum, schuldet er
Mieter für diese Tage nur dann keine Miete, wenn er die Mietsache an
diesen Tagen nicht benutzt. Nutzer der Mieter die Mietsache auch an
diesen Tagen, schuldet er die Tagesmiete für jeden Tag der Nutzung.
6.d)Die Miete ist im Voraus für den
gesamten Mietzeitraum fällig. Kosten für Verbrauchs- und
Betriebsstoffe während der Mietzeit trägt der Mieter.
6.e)Die verspätete Abholung oder
vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter nicht von der
Zahlung der Miete.
6.f)Der Mieter ist zur Zahlung einer
Kaution verpflichtet. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der
Mietdauer und dem Wert der Mietsache. Verzichtet AUF DER LANDWEHR auf
eine Vorauszahlung der Miete, wird AUF DER LANDWEHR die Miete mit der
Kaution verrechnen.
6.g)Kommt der Mieter mit der
Vorauszahlung oder der Kaution in Verzug, so ist AUF DER LANDWEHR zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche auf Schadensersatz
bleiben von einem Rücktritt unberührt.
6.h)Kommt der Mieter mit der
Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat er für jeden Tag der
verspäteten Rückgabe die Tagesmiete entsprechend der Preisliste zu
zahlen. Zusätzlich ist der Mieter zum Ersatz des Schadens
verpflichtet, den AUF DER LANDWEHR einem Anschlussmieter ersetzen
muss, weil die Mietsache nicht rechtzeitig zur Verfügung stand.
6.i)Gegen Geldforderungen von AUF
DER LANDWEHR darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten,
unbestrittenen oder von AUF DER LANDWEHR anerkannten Forderungen
aufrechnen.
7.Gewährleistung und Haftung
7.a)AUF DER LANDWEHR gewährleistet,
dass die Mietsache betriebsfähig ist und über die beschriebenen
Leistungsmerkmale verfügt.
7.b)Nimmt der Mieter bei Übergabe
eine mangelhafte Mietsache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er
eine Mietminderung und Schadensersatz nur geltend machen, wenn er
sich seine Rechte bei der Übergabe vorbehält.
7.c)Ist während der Mietdauer eine
Instandhaltungsmaßnahme erforderlich, wird AUF DER LANDWEHR diese
nach Möglichkeit vor Ort durchführen. Während der Dauer der
Instandhaltungsmaßnahme mindert sich die vereinbarte Vergütung
anteilig.
7.d)Dauert die
Instandhaltungsmaßnahme voraussichtlich länger als ein Tag, wird
AUF DER LANDWEHR dem Mieter bei Verfügbarkeit ein Ersatzgerät
bereitstellen.
7.e)AUF DER LANDWEHR weist den
Mieter darauf hin, dass der Umgang mit dem Mietsache mit dem Risiko
schwerer Gesundheitsgefahren für Personen, Tiere und Sachen
verbunden ist. Der Mieter haftet für Schäden, die aus einem nicht
sach- und fachgerechten Umgang mit dem Mietsache resultieren.
7.f)Verletzt der Mieter eine Pflicht
aus dem Mietvertrag, so kann AUF DER LANDWEHR Ersatz des hierdurch
entstehenden Schadens verlangen, wenn der Mieter die
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
8.Mietdauer
8.a)Mietverträge enden zum
vereinbarten Zeitpunkt und verlängern sich nicht automatisch. Eine
Verlängerung bedarf der Zustimmung von AUF DER LANDWEHR.
8.b)Der Mietvertrag ist während der
Mietdauer nicht ordentlich kündbar. Eine Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
D)Allgemeine Bestimmungen
1.Datenschutz
1.a)AUF DER LANDWEHR wird Daten des
Mieters zur Auftragsabwicklung verwenden und bis zum Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern.
1.b)Weitere Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten die
Datenschutzhinweise von AUF DER LANDWEHR.
2.Schlussbestimmungen
2.a)Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
2.b)AUF DER LANDWEHR ist
grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
2.c)Gerichtsstand ist der Sitz von
AUF DER LANDWEHR, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.